Hausmodell und Grundriss

Was Sie über die Grundsteuer-Reform wissen müssen

Die Grundsteuer wird reformiert. Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken in Deutschland zahlen aktuell eine Grundsteuer, die schon lange in der Kritik steht – schließlich basiert sie auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten (den sogenannten Einheitswerten) und wurde Ende 2019 als verfassungswidrig erklärt. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz berechnet. Das bisherige Bewertungsverfahren soll durch diese Reform vereinfacht und gerechter werden.

Damit das Finanzamt Ihre Grundsteuer neu berechnen kann, müssen Sie bis zum 31. Januar 2023 eine Steuererklärung mit relevanten Grundstücksdaten einreichen. Das geht einfach und digital über das ELSTER-Portal. Wer die Frist verstreichen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Laut Bundesfinanzministerium müssen Sie folgende Daten angeben:

  • Allgemeine Grundbuchdaten wie Flurnummer und Grundstücksfläche (finden Sie im Kaufvertrag, in den Grundbuchauszügen oder beim Grundbuchamt)
  • Bodenrichtwert* (finden Sie auf Online-Portalen der einzelnen Bundesländer)
  • Wohnfläche* (finden Sie im Kaufvertrag, ggf. neu vermessen lassen)
  • Immobilienart (z. B. Mietshaus, Einfamilienhaus)*
  • Wohnungszahl und -größe*
  • Garage/Stellplätze*
  • Baujahr des Gebäudes* (finden Sie im Kaufvertrag oder in der Bauakte beim Bauordnungsamt)
  • Immobiliennutzung (z. B. landwirtschaftliche oder gewerbliche Nutzung, Wohnzwecke etc.)
  • Nettokaltmiete*

* nicht in allen Bundesländern erforderlich

Bodenrichtwerte Glashütten (Quelle: BORIS Hessen)

Schloßborn: 290 – 430 Euro/m2

Oberems: 190 – 280 Euro/m2

Glashütten: 250 – 380 Euro/m2

Weitere Informationen:

Finanzamt Hessen
BORIS Hessen